Kassenpatienten stehen alle Leistungen auf Rezept - verordnet durch ihren Arzt - zur Verfügung. Hier ist eine Rezeptgebühr, pro Rezept, zu leisten. Jedoch reicht nicht immer die verordnete Rezeptmenge aus sie optimal zu versorgen, deshalb haben sie die Möglichkeit eine Weiterführung der verordneten Therapie – sowie Zusatzangebote – auch als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.