Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt. Gerade nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen / physiotherapeutischen Behandlungen stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg. Das Rehabilitationstraining kann und darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Hierzu müssen Sie Ihren Arzt auf die Verordnung 56 ansprechen. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten und wird zu 100 % von Ihrer Krankenkasse bezahlt.